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Gutachten bei finanzierten Fahrzeugen

KFZ Gutachter Mainz, Nieder-Olm, Bad Kreuznach, Darmstadt
Wer einen Unfall mit einem finanzierten Fahrzeug hat muss dies unverzüglich der Bank melden. Falls der Unfall von ihrem Unfallgegner verursacht wurde müssen Sie keinerlei Verantwortung tragen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall etwaige Kosten. Hierzu gehören unter anderem:

 

• Reparaturkosten
• Ersatzfahrzeuge
• Gerichtskosten etc.

Hier ist es besonders wichtig einen qualifizierten Gutachter zu beauftragen. Auch die Kosten für einen Gutachter werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Der Schaden sollte genau begutachtet werden. Im Idealfall suchen Sie sich Ihren Gutachter eigenständig aus. Die Gutachter der Bank oder des Unfallgegners handeln nicht in Ihrem Interesse und schaden Ihnen womöglich.

Der Unfallschaden senkt den Wert des Autos. Die Reparatur sollte daher von qualifizierten Fachleuten übernommen werden.

Allerdings verliert das Auto durch einen Unfallschaden deutlich an Wert. Gerade neue Fahrzeuge verbuchen meist einen hohen Wertverlust. Möchten Sie das Fahrzeug später veräußern liegt der tatsächliche Wert mit großer Wahrscheinlichkeit unter dem kalkulierten Restwert.

In diesem Fall ist eine Ausgleichszahlung erforderlich.

Wer kommt für die Wertminderung auf?

Hat der Unfall eine starke Wertminderung des Fahrzeuges verursacht muss der Unfallgegner für diese Wertminderung aufkommen. Man bezeichnet das auch als Wertausgleich. Allerdings ist die Voraussetzung, dass das Fahrzeug nicht älter als fünf Jahre ist und nicht über 100000 Kilometer zählt. Die Höhe des Wertverlusts wird dabei von einem Gutachter bestimmt.

 

KFZ-Gutachter Mainz, Wiesbaden, Bad-Kreuznach, Alzey, Darmstadt

 

Was passiert im Falle einer Selbstverursachung?

Wenn der Unfall selbst verursacht wurde muss der Schaden aus eigener Tasche finanziert werden. Haben Sie dem Händler versichert das Kraftfahrzeug nach Ende der Kreditlaufzeit zurückzugeben, müssen Sie diesen unverzüglich informieren. Zu Beginn des Vertrages setzt der Händler einen Fahrzeugwert an. Nach Begutachtung des Schadens ergibt sich ein neuer Wert. Je größer die Differenz zwischen dem ermitteltem Wert und dem angesetzten Wert, desto höher Ihr Schaden. Die Differenzsumme muss vom Schadensverursacher eigenständig finanziert werden. Im Idealfall verkaufen Sie das beschädigte Fahrzeug eigenständig. Das geht natürlich nur, wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist.

Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben sind Sie klar im Vorteil. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die kompletten Reparaturkosten. Allerdings werden die Kosten für den Wertausgleich nicht übernommen.

Wenn Sie über eine Teilkaskoversicherung verfügen müssen Sie die Kosten für die Reparatur eigenständig zahlen.

 
 

Finanzierung

Die Art der Finanzierung ist ausschlaggebend für das Vorgehen in einem Schadensfall. Wir stellen die gängigsten Finanzierungsformen vor.
 

Haben Sie das Fahrzeug über einen Ratenkredit finanziert?

Wenn Sie das Fahrzeug über einen Ratenkredit finanziert haben laufen die Zahlungen trotz Unfall weiter. Hat das Auto einen Totalschaden und ist nicht mehr fahrtüchtig, müssen die Raten weiterhin gezahlt werden. Die Sicherheit für die Bank stellt nicht das Auto dar, sondern die Ratenzahlungen. Auch wenn das Auto vollständig zerstört ist müssen die Raten im Zweifelsfall jahrelang weitergezahlt werden.

 

Autokredit

Haben Sie einen Autokredit abgeschlossen müssen Sie diesen im Schadensfall ebenfalls weiterzahlen. Ein Fahrzeugkredit ist wie der Name bereits sagt an das Fahrzeug gebunden. Die Bank nutzt den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Kommt es zu einem Totalschaden ist der Fahrzeugbrief Eigentum der Bank. Erst wenn eine gleichwertige Sicherheit geboten wird gibt die Bank den Brief heraus und das Fahrzeug kann abgemeldet werden. Die Sicherheit der Bank, der Fahrzeugbrief hat bei einem Schadenfall kaum noch Wert. Eine gleichwertige Sicherheit könnte beispielsweise das Fahrzeug des Ehepartners darstellen. Auch die Rückzahlung des kompletten Kreditbetrages ist eine Möglichkeit im Falle eines Totalschadens.

Bei der klassischen Autofinanzierung ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung Pflicht.

 

Leasing

Häufig deckt sich der Schadensersatzanspruch nicht mit den Forderungen des Leasinggebers. Vor allem, wenn der Unfall zu Beginn des Leasingvertrages stattgefunden hat. Auch Sonderzahlungen sind zu Beginn des Leasingvertrages meist noch nicht gezahlt worden. Das heißt die Entwertung des Fahrzeuges kann noch nicht mit den bisherigen Ratenzahlungen ausgeglichen werden.

 
 
auto leasing
 

Ballonkredit

Bei einem Ballonkredit ist die Schlussrate am Ende der Kreditlaufzeit relativ hoch. Kann diese nicht beglichen werden muss das Auto zurückgegeben werden. Ist ein Unfall passiert und somit eine Wertminderung des Fahrzeuges vorhanden können erhebliche Kosten entstehen. Je höher die Differenz zwischen Restwert des Fahrzeuges und Schlussrate desto höher die Kosten. Kulante Banken ersetzen den Kredit gegebenfalls durch einen Ratenkredit.

 

Vollkaskoversicherung ist Pflicht

Damit die negativen Auswirkungen eines Unfalls möglichst gering gehalten werden sollte unbedingt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung sollte mindestens solange bestehen, bis der Wagen vollständig abbezahlt ist. Auch wenn für den typischen Ratenkredit keine Vollkaskoversicherung verlangt wird ist diese unbedingt zu empfehlen.

Egal ob Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, beide Versicherungen setzen eine Selbstbeteiligung voraus. Ist die Höhe des Schadens unter der Grenze trägt der Unfallverursacher die vollen Kosten. Man spricht dann von Bagatellschäden, die wenige hundert Euro betragen. Von Verträgen mit Werkstattbindung sind bei Finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist abzuraten, da die Bank und die Versicherung auf verschiedene Werkstätten bestehen können. 

 

 
 

Restschuldversicherung

Idealerweise schließt man bei Abschluss des Kredites eine Restschuldversicherung ab. Können die laufenden Raten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, etc. nicht beglichen werden springt diese ein. Vorsicht: Bei einer Wertminderung durch einen Unfall greift die Restschuldversicherung nicht.
 

Fazit:

Ist der Unfallgegner Verursacher trägt dieser alle Kosten. Wurde der Unfall von Ihnen verschuldet ist die Höhe der Wertminderung ausschlaggebend für Ihre Schadenshöhe. Im Falle eines Fahrzeugkredites muss der Kreditbetrag gebenfalls vollständig zurückgezahlt werden.
Damit Sie Richtig beraten sind, ist es auch sehr zu empfehlen einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der dies alles für Sie übernimmt und richtig beraten kann.