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Wie verhalte ich mich an einem Unfallort? – KFZ Gutachten Mainz

Wie verhalten Sie sich am Unfallort? Jedem Autofahrer wurden im Theorieunterricht einige Situationen und Fallbeispiele diesbezüglich erklärt. Allerdings wird dieser Teil der Theorie häufig im Laufe der Jahre vergessen. Ein Beispiel veranschaulicht dieses Thema besser. Passiert der Unfall in der Stadt, in Mainz beispielsweise, sind die Verhaltensregeln etwas anders als bei einem Autounfall auf der Autobahn.

 

 

Ein Verkehrsunfall in Mainz


Grundsätzlich sollten Sie in dieser Situation ruhig bleiben und versuchen, Hilfe zu leisten bzw. zu holen, indem Sie den Notruf wählen. Es ist immens wichtig, vorerst die Unfallstelle zu sichern und sich um Verletzte zu kümmern. Die Warnweste anzuziehen und das Warndreieck aufzustellen, sind die ersten Handgriffe. Im Ort sollte sich das Dreieck ungefähr 50 m von der Unfallstelle entfernt befinden. Jeder Autofahrer müsste sich in gewissen Zeitabständen vergewissern, ob er die Erste-Hilfe-Maßnahmen fehlerlos durchführen kann. Diese Sparte wird ebenfalls häufig im Laufe der Jahre vergessen oder ist nur noch vereinzelt in Erinnerung. Erst danach sind die Fahrzeugschäden zu sichten. Nach dem Schock sollten Sie versuchen, die Fahrzeugschäden zu fotografieren. Meist gibt es nach der ersten Aufregung Streitereien, was nun eigentlich beschädigt wurde, welcher Schaden war vorher schon da usw. Wenn sich der Unfall in Mainz ereignete, sind die Regeln, die bei einem Unfallhergang auf der Autobahn gelten, wie beispielsweise Rettungsgasse bilden, nicht relevant.


Die Reihenfolge der notwendigen Aktivitäten


Es kommt immer auf die Art des Unfalls an, wenn der Verkehrsunfall nur mit Fahrzeugschäden ausgegangen ist, müssen die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrer ausgetauscht werden. Es ist sinnvoll, zumindest die Polizei zu informieren; ob die Polizei am Unfallort erscheint, ist unklar und in der Regel nur bei gravierenden Fahrzeugschäden oder Personenverletzungen zwingend notwendig. Bei kleineren Bagatellschäden ist es selbstverständlich unsinnig, die Polizei ausdrücklich anzufordern.

 


Pflichten, die bei einem Verkehrsunfall eingehalten werden müssen


Die beteiligten Fahrer haben in jedem Fall anzuhalten und sich zu vergewissern, was geschehen ist. Die Sicherung der Unfallstelle wurde bereits erwähnt. Falls es Verletzte gibt, muss hier zuerst Hilfe geleistet werden. Bei massiven Fahrzeugschäden gehört die Benachrichtigung der Polizei ebenso zu den Pflichten. Die Polizei ist grundsätzlich zu informieren, wenn starke Verschmutzungen an der Unfallstelle sichtbar sind oder wenn die Personalien des Unfallgegners nicht zu erfahren sind. Beschädigungen von Verkehrsschildern, Verkehrsinseln, Bäumen usw. sind der Polizei ebenfalls unverzüglich zu melden. Empfehlungen sind dahingehend, Fahrzeugschäden genauestens zu dokumentieren.


Wie verhalten Sie sich bei einem leichten Unfall


Auch wenn Sie nur ein parkendes Auto geschrammt haben, gehört es zu Ihren Pflichten, auf den Autobesitzer zu warten oder die Polizei zeitnah zu informieren. Sich einfach vom Unfallort zu entfernen und einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen, der durchaus abhandenkommen kann, ist nicht tolerierbar. Auch Bagatellschäden müssen so gehandhabt werden. Für viele Richter ist ein Schaden mit 50 Euro bereits ein Schaden, und das Entfernen vom Unfallort wird als Fahrerflucht geahndet.


Die Angaben der Beteiligten sollten schriftlich festgehalten werden


Die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sind selbstverständlich ein wichtiger Faktor. Die Namen und Anschriften des Unfallgegners sind ebenso relevant. Die Versicherungsdaten werden ausgetauscht, die Schuldfrage sollten Sachverständige und Experten klären. Viele Versicherungen verlangen eine Unfallskizze, entsprechende kurze Angaben sollten Sie sich am Unfallort aufschreiben: Der Straßenverlauf ist wichtig, eventuell gibt es Straßenschilder, die aufgeführt werden können. Die Position der Fahrzeuge kann bei Streitfragen wertvolle Ergebnisse liefern. Daher ist es notwendig, auch von den Unfallspuren Bilder zu machen. Die Fahrbahnbeschaffenheit ist bei Unklarheiten ebenfalls ein wichtiger Faktor, ebenso die Witterungsverhältnisse. Diese Tatsachen müssen unbedingt als Beweismaterial aufgenommen werden. Grundsätzlich sollte sich in jedem Auto ein Notizblock mit Stift befinden; Bilder werden heutzutage mit den Handys gemacht. Wenn zweifelsfrei klar ist, Sie sind der Unfallverursacher, ist die Versicherung zeitnah zu informieren. In der Regel ist die Schuldfrage jedoch nicht so einfach zu klären. Daher ist die Meinung des Gutachters ausschlaggebend. Aufgrund der fachkundigen Überprüfung der Fahrzeugschäden können Experten in vielen Fällen den Unfallverursacher und demzufolge Schuldigen ermitteln.

 

Was genau sollte fotografiert werden


Die Schäden am eigenen und am beteiligten Fahrzeug sind festzuhalten, vorzugsweise mit Bildern. Falls der Gegner damit einverstanden ist, können seine Papiere wie Versicherungsnachweis, Personalausweis usw. fotografiert werden. Es ist wichtig, die grüne Versichertenkarte vom ausländischen Unfallgegner zu fotografieren.


Ist ein Gutachter notwendig?


Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Hinzuziehung eines Gutachters in jedem Fall besser. Wenn es Ihnen nicht möglich war, Bilder zu machen, wird der Gutachter seine eigenen Bilder zur Beweislage nutzen. Ein qualifizierter unabhängiger KFZ-Gutachter nimmt den Schaden zur Beweissicherung auf. Die Haftpflichtversicherung des Gegners bei einem unverschuldeten Unfall muss die Kosten des Gutachters übernehmen. Versicherungen dürfen in keinem Fall einen Gutachter ablehnen. Die Arbeiten des Gutachters und dessen Neutralität sind die Garantien für eine saubere Bearbeitung des Unfalls mit den Fahrzeugschäden.


Schuldeingeständnis?

Rechtsanwälte und Experten raten ab, die Schuld auf sich zu nehmen, auch wenn die Schuld offensichtlich ist. Es ist daher momentan irrelevant, ob Sie schuldig sind oder nicht, schweigen Sie am Unfallort. Eine Erklärung kann gerade in dieser Situation nicht mehr rückgängig gemacht werden, liefern Sie der Polizei oder den zuständigen Experten wahrheitsgemäß den genauen Unfallhergang, enthalten Sie sich jedoch der Schuldzuweisung auch dem gegnerischen Fahrer gegenüber. Eine Schuldzuweisung ist nicht empfehlenswert und nützt niemandem etwas. Gibt es Unfallzeugen? Wenn Sie in der Lage sind, sollten Sie Unfallzeugen ausfindig machen, Sie sind dann abgesichert und der beteiligte Fahrer ebenfalls. Die Zeugen können noch am Unfallort befragt werden, die Aufnahme der Personalien ist ratsam.


Das richtige Verhalten in kurzen Stichworten

  • Absichern der Unfallstelle,
  • eventuell Notruf aufgeben,
  • Hilfeleistung bei Verletzten,
  • muss die Polizei gerufen werden? Sollte der Verdacht auf Alkoholgenuss des anderen Fahrers bestehen, ist in jedem Fall unverzüglich die Polizei zu rufen. Wenn der gegnerische Fahrer Alkohol genossen hat, muss eine sofortige Blutprobe genommen werden, ansonsten kann der Alkohol nicht nachgewiesen werden, daher ist in diesem Falle auch bei leichten Fahrzeugschäden die Polizei zu benachrichtigen.
  • Unfallbeteiligte dürfen sich keinesfalls entfernen, ohne ihre Personalien und Versicherungsdaten hinterlassen zu haben,
  • Suche nach Zeugen,
  • Bilder von der Straßenbeschaffenheit des Unfallortes machen, Verkehrsschilder fotografieren, um eventuelle Fahrfehler zu dokumentieren,
  • Versicherungsfragen mit dem Gegner klären

Der Gutachter wird in den meisten Fällen erst im Nachhinein beauftragt, um die Schuldfrage und finanzielle Seite zu klären. Der neutrale Gutachter ist bei größeren Schäden zu beauftragen.