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Schadengutachten

Was ist ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten ist ein Gutachten zur Ermittlung der gesamten Schadenersatzansprüche. Dazu gehören z.B. die Ermittlung der Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert und die Reparaturdauer.

Wann benötigen Sie ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten benötigen Sie immer dann, wenn ein Schaden über der Bagatellschadensgrenze von 750€ entstanden ist. Die Kosten für ein Schadengutachten müssen von der Versicherung des Unfallverurachers getragen werden. Die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständiger ist für eine objektive Begutachtung unabdingbar.

Welche Leistungen gehören zu einem Schadengutachten?

In einem Schadengutachten werden viele verschiedene Werte ermittelt. Dazu gehören unter anderem:

Beschreibung des Schadens Ermittlung der Reparaturkosten Wiederbeschaffungs- und Restwert Höhe der Nutzungsausfallentschädigung Wertminderung des Unfallfahrzeugs Reparaturweg und -dauer
Objektivität als Sachverständiger

Der Einsatz eines neutralen Sachverständigers ist für ein Schadengutachtern ernorm wichtig. Nur durch eine objektive Sichtweise kann der richtige Schadenswert ermittelt werden.

Kostenübernahme

Die Kosten einen Schadengutachten werden von der Versicherung des Unfallverursacher übernommen. Also Unfallgeschädigter fallen hier keine Kosten an.

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Bei Kaskoschaden

Bei den meisten Kaskoschäden (Sturm, Hagel, Einbruch z.B.) wird in den meisten Fällen der Schverständiger von der Versicherung ausgewählt. Sollten Sie hier besondere Wünsche haben, müssen Sie sich im Vorfeld mit der Versicherung über die Kostenübername austauschen.

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