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„Sachverständiger“ – eine nicht geschützte Berufsbezeichnung

In Deutschland ist die Bezeichnung „Sachverständiger“– eine nicht geschützte Berufsbezeichnung.
Das bedeutet, dass sich grundsätzlich jede Person als Sachverständiger bezeichnen kann, ohne dass dafür zwingend eine staatliche Zulassung oder ein einheitlicher Qualifikationsnachweis erforderlich ist.

Gerade im Bereich der Fahrzeugbewertung und Unfallgutachten führt dies dazu, dass Auftraggeber häufig nur schwer erkennen können, über welche fachliche Qualifikation ein Sachverständiger tatsächlich verfügt.

Umso wichtiger ist es, auf nachvollziehbare Qualifikationen zu achten.

Zertifizierter Sachverständiger Jens Emmermann

Welche Qualifikationen können Sachverständige nachweisen?

Um ihre fachliche Kompetenz zu dokumentieren, können Sachverständige unterschiedliche Qualifikationsformen nachweisen, beispielsweise:

Solche Qualifikationsnachweise schaffen Transparenz und ermöglichen Auftraggebern eine bessere Einschätzung der fachlichen Kompetenz.

Bedeutung von Normen und Richtlinien

Bei Zertifizierungen von Sachverständigen spielen technische Normen und Richtlinien eine wichtige Rolle.

Eine häufig verwendete Grundlage ist die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17024, die Anforderungen an Zertifizierungsverfahren für Personen festlegt.

Auch Richtlinien des
Verein Deutscher Ingenieure
beschreiben Anforderungen an Sachverständige und deren Qualifikation.

Diese Regelwerke tragen dazu bei, dass Zertifizierungen nachvollziehbar und vergleichbar durchgeführt werden.

Rolle der Akkreditierung

Damit Zertifizierungen eine verlässliche Aussagekraft haben, ist auch die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle von Bedeutung.

In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die
Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Die DAkkS überprüft Zertifizierungsstellen darauf, ob ihre Prüfverfahren den internationalen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Fazit

Da die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ -eine nicht geschützte Berufsbezeichnung ist, lohnt sich für Auftraggeber ein genauer Blick auf die Qualifikation.

Nachweise wie Zertifizierungen nach anerkannten Normen, fachliche Ausbildung sowie praktische Erfahrung können wichtige Hinweise auf die fachliche Kompetenz eines Sachverständigen geben.