Als Laie ist es praktisch nicht möglich zu beurteilen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Sie benötigen zur Beurteilung eines Kfz-Haftpflichtschaden einen Kfz-Sachverständigen. Nur so ist gewährleistet dass Sie Ihren Kfz-Haftpflichtschaden in vollem Umfang ersetzt bekommen.
Ein Bagatellschaden ist also nur ein kleiner Schaden, das bedeutet, die Reparaturkosten sind gering. Eine genaue Kostengrenze ist zwar nicht gesetzlich geregelt, 2004 legte der Bundesgerichtshof in einem Urteil aber eine Kostengrenze von 700 Euro fest. Seitdem bewegt sich die Grenze für einen Bagatellschaden je nach Versicherung zwischen 700 und 750 Euro.
Bei Bagatellschäden erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag bzw, ein Kurzgutachten , diese Kosten müssen auch von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Kein Bagatellschaden
Rufen Sie mich an, Sie beschreiben den Schaden an ihrem Kfz, und ich sage ihnen ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Im Zweifel komme ich bei ihnen vorbei, schaue mir den Schaden an, und beurteile ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Garantiert kostenfrei.
Insbesondere bei einem alten Fahrzeug sollten Sie unter keinen Umständen einen Kfz-Gutachter der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners akzeptieren. Der Kfz-Gutachter der Kfz-Haftpflichtversicherung wird den Schaden an ihrem Kfz in jedem Fall negativ für Sie beurteilen.
Sie fragen sich, wie das geht. Recht einfach, in dem der Wert ihres Kfz eher niedrig angesetzt wird und der Reparaturschaden durch den Kfz-Sachverständigen eher hoch. Das ermöglicht die Kfz-Haftpflichtversicherung, durch das vom Kfz-Sachverständigen der Kfz-Haftpflichtversicherung erstellte Kfz-Gutachten, den Kfz-Haftpflichtschaden wie folgt abzurechnen: Wiederbeschaffungswert nach Kfz-Gutachten, abzüglich Restwert nach Kfz-Gutachten.
Bagatellschaden
Wertminderung bei einem Bagatellschaden?
Wenn es sich bei dem Schaden an Ihrem Fahrzeug um eine Bagatelle handelt, wird der Wert Ihres Kfz auf Dauer nicht negativ beeinflusst.
Somit fällt keine Wertminderung an.
Wer zahlt den Gutachter ?
In solch einem Fall entschied das Amtsgericht Köln, dass die Kosten für das Kfz-Gutachten die gegnerische Versicherung tragen muss. Die Kostenübernahme wurde so begründet: Sollte ein berechtigter Verdacht auf eine hohe Schadenssumme bestehen, darf man selbstverständlich einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen.
Stellt dieser dann im Laufe seiner Ermittlungen fest, dass die Schadenssumme doch nicht so hoch ist wie zum Zeitpunkt der Begutachtung angenommen, darf dies nicht dem Geschädigten zur Last gelegt werden. Die Praxis zeigt jedoch ohnehin, dass ein seriöser Kfz-Gutachter dem Geschädigten in solch einem Fall nur einen