Jens Emmermann Pariser Str. 10E 55268 Nieder-Olm

WELCHE RECHTE HABE ICH ALS GESCHÄDIGTER ?

KFZ Gutachter Mainz
KFZ Gutachter Mainz
KFZ Gutachter Mainz

Welche rechte habe ich als Geschädigter nach einem Fremdverschulden Unfall? Einen Verkehrsunfall hat man meistens dann, wenn man Ihn nicht gebrauchen kann. Sie haben als Geschädigter das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen, wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Der Kfz-Gutachter übernimmt für Sie die Beweissicherung und begutachtet den Unfallschaden. Wenn nötig bestimmt er auch objektiv den realistischen Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Natürlich wird Sie ein unabhängiger Kfz-Gutachter in technischen Angelegenheiten beraten und Ihnen bei der Schadensregulierung zur Seite stehen. Ich lege einen großen Wert auf guten Service und unterstütze Sie bis der Schaden geklärt ist. Außerdem haben Sie das Recht auf einen Rechtsanwalt, ich empfehle einen Verkehrsrechtsanwalt, dieser ist mit der aktuellen Rechtslage vertraut. Dieser wird Sie in rechtlichen Fragen beraten und Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Damit der Rechtsanwalt bei einem Rechtsstreit gesicherte Fakten vorbringen kann, ist es ratsam das Unfallfahrzeug von einem Kfz-Gutachter begutachten zu lassen. Der Kfz-Sachverständige dokumentiert hierbei nicht nur den Unfallschaden, sondern berechnet in Ihrem Auftrag auch die Reparaturkosten, die Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungswert und den Fahrzeugrestwert. Mit dem erstellten Gutachten kann Ihr Rechtsanwalt Ihre Schadensersatzansprüche umfassend geltend machen. Ein Kostenvoranschlag dagegen hat vor Gericht keine Beweissicherungsfunktion.

Welche rechte habe ich als Geschädigter?

Ein wichtiger Punkt steht des weiteren in Verbindung mit dem Unfall-Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung. Die Versicherung ist daran interessiert ihre Kosten zu minimieren. Dies kann sie am besten wenn sie einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragt und das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt reparieren lässt. Sie können sich sicher vorstellen wie sich hier die Interessenslage verschiebt, wenn nicht mehr Sie der Auftraggeber der Kfz-Werkstatt und des Kfz-Sachverständigen sind, sondern die gegnerische Versicherung. Geben Sie Ihre Rechte nicht ab und bleiben Sie Herr des Verfahrens. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Als freie Kfz-Sachverständige und Gutachter helfe ich Ihnen gerne weiter!

Standort Mainz:

Standort Bad-Kreuznach:

Hauptsitz Nieder-Olm: