Anders als ein von der Versicherung bestimmter Gutachter kann ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger vollkommen frei und unabhängig arbeiten, da er lediglich seinem Gewissen unterworfen ist. Ein von einer Versicherung bestellter Kfz-Gutachter vertritt hingegen trotz des Objektivitätsgebots in erster Linie die Interessen des Versicherers. Die betrifft vor allem die großen Prüforganisationen, welche in Abhängigkeit von Versicherungen stehen, da dies ihre Hauptauftraggeber sind und weniger der „kleine“ Geschädigte.
Das heißt , dass ein von der Versicherung beauftragter Gutachter einen Schaden eventuell bagatellisiert oder ein „billigeres“ Reparaturverfahren ansetzt, womit die Schadenssumme zu Gunsten der Versicherung ausgelegt wird. Auch bei der Wertminderung sind gewissen Spielräume die dementsprechend ausgelegt werden können, dadurch könnte diese ggf. geringer ausfallen oder gar nicht erst berücksichtigt. Hiervor schützt Sie ein Schadengutachten eines freien Kfz-Sachverständigen, der im Schadenfall Ihre Interessen vertritt.
Auf was sollten man achten, wenn man einen freien Kfz-Gutachter auswählt?
Auch bei der Auswahl eines freien und unabhängigen Kfz-Gutachters ist Vorsicht geboten. Leider existieren auch diverse freie Kfz-Gutachter, die für die Versicherungswirtschaft oder versicherungsnahe Verbände arbeiten. Hier liegt es auf der Hand, dass Schadengutachten zu Gunsten der Versicherung oder nach Vorgaben der Verbände erstellt werden. Sie sollten daher bei der Wahl des Kfz-Gutachters darauf achten, dass Ihr Gutachter versicherungsunabhängig und verbandsfrei arbeitet.
Achtung: Der Begriff „Sachverständiger“ ist nach deutschem Recht nicht geschützt. Das bedeutet grundsätzlich, dass sich jeder, der sich dafür geeignet hält, als „Sachverständiger“ bezeichnen darf.
Ein Kfz- Gutachter oder KFZ- Sachverständiger muss in jedem Fall eine weitergehende Ausbildung im Bereich Fahrzeugtechnik abgeschlossen haben. Dies kann etwa durch ein Studium der Fahrzeugtechnik an einer Fachhochschule oder Universität mit dem Abschluss eines Diplom-Ingenieurs sein oder aber ein ausgebildeter Kfz-Meister mit Meisterbrief. Oft geht es um Sicherheitsrelevanten Entscheidungen, wo es eine gewisse Ausbildung und Berufserfahrung bedarf. Daher sehe ich es kritisch wenn jemand ohne Meisterbrief oder abgeschlossenen Studium sich Sachverständiger nennt.